Informationen zu Art. 74 der EU-Batterieverordnung

Informationen über die Abfallvermeidung und Bewirtschaftung von Altbatterien

Dieses Dokument enthält Informationen über Altbatterien gemäß Art. 74 der Batterieverordnung (EU) 2023/1542, (nachfolgend „BatterieVO“).

Gemäß Art. 74 der BatterieVO müssen Händler, die Endnutzern Batterien bereitstellen, bestimmte Hinweise dauerhaft und in leicht zugänglicher und deutlich sichtbarer Weise zur Verfügung stellen.

Die Rolle der Endnutzer im Hinblick auf den Beitrag zur Abfallvermeidung

Als Endnutzer spielen Sie eine wichtige Rolle bei der Vermeidung von Abfall.

Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Batterien die vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen bezüglich Verwendung, Behandlung, Lagerung und Aufladung von Batterien. Dadurch wir die Lebensdauer der Batterien maßgeblich verlängert, Abfall vermeiden und die Umwelt entlastet.

Die Rolle der Endnutzer im Hinblick auf den Beitrag zur getrennten Sammlung von Altbatterien

Batterien und Akkus enthalten viele Rohstoffe wie Zink, Eisen oder Nickel, die durch Recycling wieder dem Nutzungskreislauf zugeführt werden können. Gleichermaßen enthalten Altbatterien aber auch Schadstoffe, die Mensch und Umwelt gefährden und schädigen können. Ein verantwortungsvoller Umfang mit Altbatterien ist daher für Mensch und Umwelt unerlässlich.

Gebrauchte Batterien gehören nicht in den Hausmüll, sondern sind immer getrennt vom Hausmüll und entsprechend den geltenden Vorschriften und Gesetzen zu entsorgen.

Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne Dies zeigt das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Altbatterien dürfen also nicht in den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt entsorgt werden.

Batterien, die Schwermetalle enthalten, sind mit den chemischen Symbolen (Cd, Pb) gekennzeichnet. Diese Schwermetalle können der Gesundheit von Menschen und Tieren schaden und die Umwelt schädigen. Als Endnutzer sind Sie verpflichtet, diese Batterien ordnungsgemäß zu entsorgen. Seien Sie sich dabei der Gefahren bewusst, die entstehen können, wenn beschädigte oder unsachgemäß entsorgte Batterien in die Umwelt gelangen. Solche Batterien können Brände verursachen und austretende Flüssigkeiten können das Erdreich sowie Wasser kontaminieren.

Als Endnutzer können Sie gebrauchte Batterien kostenfrei zurückzugeben, z. B. bei den öffentlichen Sammelstellen, Wertstoffhöfen oder dort, wo Batterien verkauft werden. Sie können Batterien der betreffenden Art nach Gebrauch auch unentgeltlich an uns zurücksenden.

Sicherheitshinweise

Schadstoffhaltige Batterien sind mit dem Zeichen Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
und einem der chemischen Symbole

  • Cd (= Batterie enthält Cadmium),
  • Hg (= Batterie enthält Quecksilber) oder
  • Pb (= Batterie enthält Blei) versehen.

Lithiumbatterien und Akkupacks aller Systeme fallen ebenfalls unter die BatterieVO und dürfen nur im entladenen Zustand bei den Rücknahmestellen abgegeben werden.

Zum Schutz vor Kurzschlüssen bei nicht vollständiger Entladung sind bei diesen Typen die Batteriepole (+ und -) vor der Rückgabe ggf. mit Klebestreifen zu isolieren.

Achtung: Das Verschlucken von Münz-/Knopfzellen (Kleinbatterien) kann zu schweren Verletzungen bis hin zum Tode führen. Bei dem Verdacht, dass eine Batterie verschluckt oder auf andere Art in den Körper gelangt ist, suchen Sie unbedingt einen Arzt auf.

Stellen Sie sicher, dass Sie Batterien unter gut belüfteten, trockenen und kühlen Bedingungen lagern.

Halten Sie Batterien von Wasser, Regen, Schnee, Frost und Taufeuchtigkeit fern.

Lagern Sie Batterien nicht in der Nähe von Wärmequellen, setzen Sie Batterien nicht dem direkten Sonnenlicht aus.

Bewahren Sie Batterien stets außerhalb der Reichweite von Kindern auf.

Symbole auf Batterien

Symbol CE Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne Symbol von Kindern fernhalten

Hinweise zu Risiken im Umgang mit lithiumhaltigen Batterien

Natürlich gilt auch für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren das Gebot der strikten Trennung von Altgeräten und Batterien. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen nicht im unsortierten Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom Hausmüll getrennten Erfassung zuzuführen. Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind (sowie Lampen), müssen vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei vom Altgerät getrennt werden.

Bei lithiumhaltigen Batterien, z.B. Li-Ion-Akkus, besteht bei unsachgemäßem Umgang oder falscher Lagerung ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko.

Durch thermische oder mechanische Beschädigungen kann es zu internen Kurzschlüssen und Selbstentzündungen kommen.

Schützen Sie Lithiumbatterien vor großer Hitze, z.B. durch direkte Sonneneinstrahlung, sowie vor Feuchtigkeit.

Kleben Sie bei der Lagerung oder Entsorgung die Pole von hochenergetischen Lithiumbatterien mit Klebeband ab, um Kurzschlüsse durch Berührung mit anderen Materialien zu verhindern.

Verwenden oder laden Sie beschädigte oder verformte Akkus keinesfalls weiter. Geben Sie diese umgehend bei der lokalen Gefahrgutsammelstelle ab.

Hinweise zu Ihren Rückgabemöglichkeiten über unseren Versandhandel

Wir nehmen Elektroaltgeräte, die in keiner Kantenlänge größer als 25 Zentimeter sind (Kleingeräte) kostenlos und unabhängig von einem Neukauf zurück. Die Rückgabe ist auf maximal 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Bitte kontaktieren Sie vor der Rücksendung des Altgerätes unseren Kundendienst. Dort erhalten Sie weitere Informationen zur Rückgabe sowie ein kostenfreies Versandlabel für den Rücktransport. Sie erreichen unseren Kundendienst unter: service@orion.at.